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75. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz

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Erinnerungskultur

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Schlussstrichdebatte

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Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus

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Mehrheit der Deutschen steht zur Verantwortung

Auf die Frage "Wenn Sie jetzt einmal an den Nationalsozialismus denken: Würden Sie sagen, an die Verbrechen des Nationalsozialismus wird zu viel erinnert, in angemessenem Umgang erinnert oder zu wenig erinnert?", gab mehr als die Hälfte der befragten Personen an, der Umfang der Erinnerungskultur sei genau richtig. Jedem vierten Deutschen sind diese Erinnerungen zu viel, jeder sechste Deutsche meint hingegen, es werde in Deutschland zu wenig an die Verbrechen des Nationalsozialismus erinnert.


Gegen einen Schlussstrich

"Kürzlich sagte jemand: 'Wir sollten uns fast 75 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr so viel mit der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen, sondern endlich einen Schlussstrich ziehen.' Würden Sie sagen, der hat recht oder nicht recht?", so lautete die zweite Frage der Studie. Mit 60 Prozent antwortete eine deutliche Mehrheit, dass sie gegen einen solchen Schlussstrich sei. 37 Prozent der Befragten befürworten dagegen, die Zeit des Nationalsozialismus hinter sich zu lassen.


Außerdem sollte für drei von vier Befragten (75 Prozent) der Besuch einer KZ-Gedenkstätte wie zum Beispiel Auschwitz oder Buchenwald in Zukunft Bestandteil des Schulunterrichts sein. Immerhin 61 Prozent unterstützen eine Auseinandersetzung mit der Rolle der eigenen Familie in der Zeit des Nationalsozialismus. Eine knappe Mehrheit (55 Prozent) hält es dagegen nicht für notwendig, politisch Asylsuchenden verpflichtend Kenntnisse über die Verbrechen des Nationalsozialismus zu vermitteln.

 

Studieninformation
Grundgesamtheit

Wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland

Stichprobe

Repräsentative Zufallsauswahl

Erhebungsverfahren

Telefoninterviews (CATI)

Fallzahl

1.018 Befragte

Erhebungszeitraum

14.-16. Januar 2020

Schwankungsbreite

liegt mit 95 prozentiger Wahrscheinlichkeit
bei einem Anteilswert von 5 Prozent bei unter 1,4 bzw.
bei einem Anteilswert von 50 Prozent bei unter 3,1 Prozentpunkten.

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